Der Mediationsführerschein ist ein - aktuell in sechs Klassen verfügbarer - Kompetenznachweis, der Organisationen und Menschen dabei unterstützt, die Anwendung von Mediationskompetenz zum Wohl der eigenen Organisation / des eigenen Umfelds:

  • zu fördern
  • anzuwenden
  • und das Wichtigste zu erreichen, was es gibt:

Sinnvolle Einigungen, die gelingen.


Mediation

Mediation ist nach dem deutschen Mediationsrecht definiert als strukturiertes, vertrauliches Verfahren. Das Ziel besteht darin, für Entscheidungs- und Konfliktsituationen Lösungen zu entwickeln, die für alle Beteiligten passen (Win-Win-Lösungen). MediatorInnen als allparteiliche Dritte geben dafür den strukturierenden Rahmen.

Mediationskompetenz

Mediationskompetenz ist die Fähigkeit,

  • die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass gelingende Verhandlungen mit Mediationskompetenz (auf allen mediativen Ebenen) durchgeführt werden können
  • Verhandlungen mit Mediationskompetenz durchzuführen oder durchführen zu lassen
  • Verhandlungen nachzubereiten, zu evaluieren und die Qualität zu sichern.

Mediationsführerschein – 6 Klassen

Der Mediationsführerschein ist abgestuft in 6 Klassen: A, B, C, D, E und S:

A:

Kleiner Mediationsführerschein

B:

Co-Mediator mit Co-Mediationsprüfung

C:

Zertifizierte/r MediatorIn nach dt. Minimalstandards

(120 Std. und Fälle – mit Mediationssupervision)

D:

International zertifizierter MediatorIn nach nationalen und int. Verbandsstandards

(200 Std. Mediationsausbildung und Praxiserfahrung)

E:

Erfahrener Mediator mit nennenswerter Praxis

S:

International zertifizierte/r MediationssupervisorIn


Klasse A

Der kleine Mediationsführerschein

Der kleine Mediationsführerschein bescheinigt den AbsolventInnen folgende vier Kompetenzen. Sie haben einen Einblick (in Theorie und Praxis) erhalten:

  1. in Struktur und Rahmenbedingungen der Mediation
  2. in die zugewandte, allparteiliche, mediative Haltung
  3. in die wichtigsten Werkzeuge der Mediation
  4. in die Optionen, sich in Entscheidungs- und Konfliktsituationen mediativ zu verhalten: Von Mediation klassisch über Innersystemische Mediation, Konfliktmanagement, Anwaltlich-mediative Verhandlungen, Dialogisch-mediative Verhandlungen bis One-Party-Mediation.

Klasse B

Der Co-Mediator mit Mediationsführerschein

Co-MediatorInnen mit Mediationsführerschein haben Struktur, Haltung, Werkzeuge und Optionen mediativen Verhandelns in Theorie und Praxis solide in allen Rollen erlebt und erprobt und kennen so die eigenen Fähigkeiten und Grenzen (ca. 40 Stunden).

  • Sie haben die Theorie in allen Grundzügen komplett verstanden
  • Sie haben die Praxis in allen Rollen erlebt:
    • Mediationsvorführung durch eine(n) kompetente TrainerIn
    • Die Rolle als selbst-praktizierende/r MediatorIn,
    • Die Rolle als MediantIn,
    • Die Rolle als feedbackgebende BeobachterIn.

Sie haben in der Rolle als Co-MediatorInnen in einer Praxisprüfung eine überschaubare Mediation durchgeführt und können unterscheiden, welche Mediationen sie sich selbst zutrauen und für welche Themen und Entscheidungsprozesse sie sich professionelle Unterstützung z.B. bei erfahrenen MediatorInnen und / oder int. zert. MediationssupervisorInnen holen.  

Klasse C

Zert. MediatorIn nach den Minimalstandards des deutschen Rechts

120 Stunden ( Mediationsausbildung nach dem Katalog der ZMediatAusbV mit zunächst einem Mediationspraxisfall mit Mediationssupervision im ersten Jahr und vier weiteren Mediationspraxisfällen mit Mediationssupervision in den Folgejahren.

Klasse D

International zert. MediatorIn; DACH, nach nationalen und int. Verbandsstandards

Insgesamt mind. 200 (CH und D) bis 365 (A) Std. Mediationsausbildung, Mediationsarbeit, Praxiserfahrung, Mediationssupervision haben zu vertieftem professionellen Können in Theorie und Praxis geführt. Sie sind in der Lage, Mediationsverfahren mit höherer Komplexität und Schwierigkeit mit guter Auftragsklärung in mediativer Haltung allein, in Co-Mediation und im Team zu führen. Sie kennen Ihre mediativen Stärken. Sie wissen, in welchen Konstellationen Sie sich zusätzliche Unterstützung holen können und haben ein zu Ihnen passendes Netzwerk, in dem Sie auf professionelle Unterstützung schnell und fundiert zugreifen können.

Klasse E

Erfahrene MediatorInnen arbeiten als MediatorInnen

Sie haben mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als professionelle MediatorInnen und in der Regel weit mehr als 100 Mediationsfälle unterschiedlichster Komplexität und Art erfolgreich begleitet. Sie nehmen regelmäßig Mediationssupervision in Anspruch und geben ihre Erfahrung und ihr Können an die nächste Generation weiter.

Klasse S

International zertifizierte(r) MediationssupervisorInnen

International zertifizierte MediationssupervisorInnen sind in der Lage, sorgfältige Auftragsklärungen und auftragsgemäße Unterstützungen für alle drei zeitlichen Anwendungsbereiche der Mediationssupervision angemessen durchzuführen:

Zeitpunkte der Mediationssupervision

DAVOR: Mediationssupervision zur Vorbereitung auf einen in der Zukunft liegenden Mediationstermin.

WÄHREND: Mediationssupervision (als „Feuerwehr“-Einsatz) mitten in einem laufenden Mediationstermin.

DANACH: Mediationssupervision nach einem in der Vergangenheit liegenden, durchgeführten Mediationstermin zur Reflexion und Weiterentwicklung. (Diese Form der Mediationssupervision ist nach deutschem Recht für die ersten Mediationsfälle verpflichtend.)